Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz und nimmt alle Personen, die beruflich oder auch ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben mit in die Verantwortung, darauf zu achten, dass das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen nicht auf irgendeine Weise gefährdet ist. Bei der so genannten „Kindeswohlgefährdung“ versagt in der Regel die elterliche Sorge.

Beispiele für Kindeswohlgefährdung sind:

  • Vernachlässigung
  • Physische Misshandlung
  • Psychische Misshandlung
  • Sexueller Missbrauch
  • Unzureichender Schutz vor Gefahren durch Dritte

Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung können sein:

 

  • Äußere Erscheinung des Kindes (blaue Flecken, Verbrennungen; Untergewicht, sehr schlechte Zähne, nicht jahreszeitgemäße oder sehr schmuddelige Kleidung etc.)
  • Verhalten des Kindes (Bemerkungen und Erzählungen mit Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung; sehr aggressives oder sehr eingeschüchtertes Verhalten; nicht altersgemäßes sexualisiertes Verhalten; Verhalten das auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch hinweist)
  • Verhalten der Erziehungspersonen (Gewalt gegen das Kind; erniedrigendes und herabsetzenden Verhalten; häusliche Gewalt der Erziehungspersonen untereinander; Alkohol- oder Drogenabhängigkeit etc.)
  • Familiäre Situation (behinderte oder chronisch kranke Familienmitglieder, Langzeitarbeitslosigkeit, desolate Wohnverhältnisse, häufig wechselnde Partnerschaften, Todesfälle, Armut etc.)

Risikofaktoren bzw. Anzeichen im Jugendalter können sein:

  • mangelnde schulische und berufliche Perspektiven; Bildungsarmut
  • Migration, Fluchterfahrung, mangelnde Integration, Kriegstraumata
  • Gewalterfahrungen, Nähe zu gefährdenden subkulturellen Milieus
  • Drogenkonsum, Begehen von Straftaten, Essstörungen, depressive Symptome

Sollte euch auffallen, dass ein Kind oder ein Jugendlicher in eurem Juz Anzeichen dafür zeigt, dass zuhause etwas nicht stimmt, dass sein körperliches oder seelisches Wohl beschädigt oder gefährdet ist, dann solltet ihr auf jeden Fall Rücksprache mit juz-united, eurem zuständigen Jugendamt oder einer Beratungsstelle halten. Das sollte erst mal in anonymisierter Form erfolgen, also ohne Namen zu nennen. Die Fachkräfte entlasten euch dann und entscheiden, was zu tun ist.