Die Verkehrssicherungspflicht meint die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen im gesamten „Verkehrsraum“ (Wege, Treppen, Gänge im und ums Juz). Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen. Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils nicht gesetzlich geregelt, sie sind von der praktischen Rechtsprechung entwickelt worden.

In der Praxis bedeutet Verkehrssicherungspflicht für euch:

  • Euer Juz muss ohne Gefahren benutzt werden können.
  • Der „Verkehrsraum“ (überall, wo im Juz Publikumsverkehr herrscht) muss sicher zu betreten sein und Gefahrenquellen (z. B. Scherben etc.) müssen beseitigt werden.

(vgl. rechtslexikon-online.de)

Zum Thema Jugendschutz findet ihr hier Infos.