Die GEMA ist eine Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, die Gebühren für das öffentliche Abspielen von Musik verlangt. Öffentlich Abspielen bedeutet, GEMA-pflichtige Musik (in der Regel der komplette Mainstream der in – und ausländischen Unterhaltungsmusik) wird gespielt bei Öffnungstagen im Jugendclub, Mottopartys, Vereinsveranstaltungen, Sportveranstaltungen etc. Dabei spielt es keine Rolle ob die Musik von der CD kommt, aus dem Internet, dem Radio oder live von einer Cover-Band.

Die günstigste Variante GEMA-Gebühren zu bezahlen besteht für Jugendclubs im Rahmenvertrag mit der BAG-OKJE (Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen). Infos gibt es bei juz-united.

Von den GEZ-Gebühren (den Rundfunkgebühren der öffentlich-rechtlichen Sender) kann sich ein Jugendclub befreien lassen, wenn er ausschließlich ehrenamtlich betrieben wird. Der Vorstand des Juz-Träger-Vereins braucht dazu nur einen formlosen Antrag zu schreiben. Juz-united hilft euch auch da gerne weiter.

Noch ein Hinweis zur Benennung von Veranstaltungen: viele gängige Party-Namen, wie z.B. „Spring Break“ oder „Oktoberfest“ sind eingetragene Markennamen, für deren Gebrauch eine Lizenzgebühr bezahlt werden muss. Welche Marken beim Deutschen Patentamt eingetragen sind, könnt ihr unter dem folgenden Link recherchieren:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

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