Damit ihr über eigene Räume verfügen könnt, müsst ihr euch einen offiziellen Rahmen geben. Das ist nicht nur wichtig für die Festlegung der internen Regeln, sondern auch, damit die Gemeinde einen verbindlichen Ansprechpartner hat.

Im Folgenden erklären wir die groben Schritte zur Vereinsgründung. Für nähere Infos schaut euch auch noch den Abschnitt zum Vereinsrecht an!

In vielen Gemeinden haben sich Jugendzentren- und Treffs in Trägerschaft eines Jugendvereins bewährt. Der Verein ist nach den satzungsgemäßen Statuten organisiert und gewährt sowohl eine demokratische Grundstruktur zwischen den Vereinsmitgliedern als auch eine verbindliche Vertretung nach außen. Nach der Gründung gilt euer Verein als „juristische Person“. Das heißt, der Verein kann z.B. mit eurer Gemeinde einen Vertrag über die Nutzung von einem Gebäude als Jugendtreff abschließen, oder ein Konto bei der Bank eröffnen.

Ihr könnt euch entscheiden, ob ihr einen eingetragenen oder nicht eingetragenen Verein gründen wollt. Ein eingetragener Verein (e.V.) steht im Vereinsregister und ist die offiziellere Variante. Wobei beide Varianten inzwischen rechtlich fast gleich gestellt sind.

Vereinsgründung

Wenn sich mindestens zwei Personen über die Gründung eines Vereins und dessen Satzung einig werden, ist der Gründungsakt schon vollzogen. So einfach geht das.

Die Gründungsmitglieder müssen allerdings geschäftsfähig sein, also entweder müssen sie volljährig sein oder sie können die schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (Eltern) vorweisen.

Wichtig: soll der Verein eingetragen werden, braucht es mindestens sieben Gründungsmitglieder.

Nach dem Gründungsakt ist der erste Vorstand zu wählen. Wie viele Personen den Vorstand bilden sollen, legt die Satzung fest. Der Vorstand ist deshalb wichtig, weil er den Verein rechtlich vertreten kann – er ist „vertretungsberechtigt“.

Alle diese Vereinbarungen müssen in einem Gründungsprotokoll festgehalten und von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. (siehe Leitfaden zum Vereinsrecht. (2016) BM der Justiz)

Die Vereinssatzung

Die Satzung ist quasi die Verfassung eures Vereins. Dort steht, wie der Verein heißt, welche Ziele er hat und wie er intern organisiert ist. Hier findet ihr eine Mustersatzung, an der ihr euch orientieren könnt.
Für genauere Infos, was alles drinstehen muss und was drinstehen kann, schaut euch den entsprechenden Abschnitt im Artikel zum Vereinsrecht an.

Eintragung ins Vereinsregister

Wenn ihr euren Verein ins Vereinsregister eintragen lassen wollt, braucht ihr folgende Unterlagen: das Gründungsprotokoll mit einer Teilnahmeliste aller anwesenden Personen, die Urschrift der Satzung, die von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben ist und die Namen, Geburtsdaten und Anschriften aller gewählten Vorstandsmitglieder. Eventuell braucht ihr auch noch Einverständniserklärungen der Eltern, wenn Gründungsmitglieder oder Vorstandsmitglieder noch nicht volljährig sind.

Der vertretungsberechtigte Vorstand muss dann persönlich zu einem Notar gehen und dort Unterschriften nach Vorlage des Personalausweises leisten.

Der Notar nimmt dann die Eintragung vor. Beim Vereinsregister könnt ihr anschließend Auszüge aus dem Register beantragen, falls ihr diese zum Beispiel für eine Kontoeröffnung braucht.

Alle wesentlichen Änderungen im Vereinsgeschehen (Vorstandsneuwahlen, Satzungsänderungen) müsst ihr dann jeweils wieder unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen notariell eintragen lassen.

 

Nun geht’s auf die Suche nach einem geeigneten Raum.