Aufgrund der Verfügung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, untersagt. Hierzu zählt u.a. auch der Betrieb von Jugendzentren und Jugendtreffs. Diese Verfügung tritt für die Jugendhäuser am 18. März 2020 in Kraft und gilt nach unserem jetzigen …