Aufgrund der Verfügung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, untersagt. Hierzu zählt u.a. auch der Betrieb von Jugendzentren und Jugendtreffs. Diese Verfügung tritt für die Jugendhäuser am 18. März 2020 in Kraft und gilt nach unserem jetzigen Kenntnisstand voraussichtlich bis einschließlich 3. Mai 2020. Wir werden euch auf dem Laufenden halten.

Viele Jugendclubs haben deswegen zur Zeit Probleme wegen fehlenden Einnahmen, hohen Nebenkosten, Stornogebühren, etc.
Gerne beraten wir euch via Videokonferenz und finden gemeinsam individuelle Lösungen zu euren Sorgen.
Meldet euch einfach unter zentrale(at)juz-united.de oder 0681-635359.